Aktuelles
Broschüre "Willkommen im Dorf! Geflüchtete sind eine Bereicherung für unsere Gesellschaft"
Psychosoziales Zentrum Pfalz (PSZ) hat in Ludwigshafen seine Arbeit aufgenommen. Das PSZ ist eine Beratungsstelle für besonders schutzbedürftige und/oder traumatisierte Flüchtlinge.
Neuer Beauftragter der Evangelischen Kirche der Pfalz für Gemeinden anderer Sprache und Herkunft.
Praxishilfe für die Gemeinden "Flüchtlinge willkommen heißen, begleiten, beteiligen"
Die Evangelische Kirche der Pfalz und die Diakonie Pfalz bieten den Gemeinden Tipps und Anregungen, wie das Miteinander von Flüchtlingen und Kirchengemeinden gestaltet werden kann.
Achtung: Aktualisierte Zahlen bei den Spätaussiedlern.
Ausstellung "Christliche Symbole und Texte" eines persischen Künstlers kann gebucht werden.
Tagung "Taufe und Asyl" Dokumentation erschienen.
letzte Änderung am 22.03.2018
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Losung
Losung für Samstag, 21. April 2018
Stricke des Todes hatten mich umfangen, ich kam in Jammer und Not. Aber ich rief an den Namen des HERRN: Ach, HERR, errette mich!
Psalm 116,3.4
Die Jünger weckten Jesus auf und sprachen zu ihm: Meister, fragst du nichts danach, dass wir umkommen? Und er stand auf und bedrohte den Wind und sprach zu dem Meer: Schweig! Verstumme! Und der Wind legte sich und es ward eine große Stille.
Markus 4,38-39
© Evangelische Brüder-Unität
Herzlich willkommen
beim Integrationsbeauftragten der Evangelischen Kirche der Pfalz.
Die Aufnahme von Fremden und ihre Beheimatung gehören zum Wesensmerkmal der Gemeinde Jesu Christi. In Seelsorge, Gemeindearbeit und Diakonie erfüllt die Kirche ihren Auftrag in Verantwortung für das Gemeinwesen und dient damit dem Gemeinwohl aller.
Hier finden Sie Informationen über die Zahl der Menschen, die in die Bundesrepublik kommen und die vielfältigen Hintergründe, die sie veranlassen zu uns zu kommen.
Vier Gruppen von Zuwanderern sind in den 90er Jahre zugewandert:
Asylbewerber - Menschen die auf Schutz und Hilfe angewiesen sind und nach Artikel 16 des Grundgesetzes (GG) einen Rechtsanspruch haben;
Spätaussiedler – Menschen die einen Rechtsanspruch nach Artikel 116 des GG haben;
Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten, vor allem aus dem ehemaligen Jugoslawien.
Familienangehörige – Menschen die einen Rechtsanspruch nach dem GG haben. Dabei handelt es sich um Ehegatten oder minderjährige Kinder.
Zu den ersten drei Gruppen finden Sie detaillierte Angaben sowie Hinweise zur Begleitung von Menschen, die zu uns gekommen sind und kommen.
Der Integrationsbeauftragte freut sich über ihren Besuch.